Die Mitgliedschaft im Verein wird mit Zeichnung des Aufnahmeantrages begründet. Mit Unterschrift wird zugleich die jeweils gültige Satzung anerkannt. Die gesetzlichen Vertreter erklären mit Anerkennung des Aufnahmeantrages, dass sie für die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes bzw. ihrer Kinder die persönliche Haftung übernehmen. Die Mitgliedschaft wird zunächst für mindestens ein Jahr geführt. Danach wird die Mitgliedschaft bis auf  Widerruf weitergeführt. Es gelten nachstehende Kündigungstermine:

bis 31. Märzzum 30. Juni
bis 30. Junizum 30. September
bis 30. Septemberzum 31. Dezember
bis 31. Dezemberzum 31. März des Folgejahres

Als Mitgliederprofile werden geführt: Kinder/Schüler, Erwachsene und Familien.
Zurzeit werden monatlich nachstehende Mitgliedsbeiträge erhoben:

Kinder /Schüler6,00 €
Erwachsene9,00 €
Familien15,00 €                               

Bei der erstmaligen Erhebung des monatlichen Beitrages wird eine zusätzliche einmalige Aufnahmegebühr von 8,00 € eingezogen. Eine Schwimmausbildung wird zusätzlich mit einmalig 35,00 € berechnet. Der Aufnahmeantrag kann über den nachstehenden Link ausgedruckt werden.

Aus  versicherungsrechtlichen Gründen bitten wir die Mitgliedschaft mit Abgabe des Aufnahmeantrages bei den jeweiligen Trainern anzuzeigen. Weitere Fragen werden von den Übungsleitern beantwortet.

Aufnahmeantrag