Die Mitgliedschaft im Verein wird mit Zeichnung des Aufnahmeantrages begründet. Mit Unterschrift wird zugleich die jeweils gültige Satzung anerkannt. Die gesetzlichen Vertreter erklären mit Anerkennung des Aufnahmeantrages, dass sie für die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes bzw. ihrer Kinder die persönliche Haftung übernehmen. Die Mitgliedschaft wird zunächst für mindestens ein Jahr geführt. Danach wird die Mitgliedschaft bis auf Widerruf weitergeführt. Es gelten nachstehende Kündigungstermine:
bis 31. März | zum 30. Juni j. Jahres |
bis 30. Juni | zum 30. September j. Jahres |
bis 30. September | zum 31. Dezember j. Jahres |
bis 31. Dezember | zum 31. März j. Jahres |
Als Mitgliederprofile werden geführt: Kinder/Schüler, Erwachsene und Familien.
Zurzeit werden monatlich nachstehende Mitgliedsbeiträge erhoben:
Kinder /Schüler | 6,00 € |
Erwachsene | 9,00 € |
Familien | 15,00 € |
Bei der erstmaligen Erhebung des monatlichen Beitrages wird eine zusätzliche einmalige Aufnahmegebühr von 8,00 € eingezogen. Eine Schwimmausbildung wird zusätzlich mit 35,00 € berechnet. Der Aufnahmeantrag kann über den nachstehenden Link ausgedruckt werden.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen bitten wir die Mitgliedschaft mit Abgabe des Aufnahmeantrages bei den jeweiligen Trainern anzuzeigen. Weitere Fragen werden von den Übungsleitern beantwortet bzw.
Aufnahmeanträge, Änderungen sowie Kündigungen können an wasponordhorn@gmail.com gesendet werden.